Zivilrecht

Das allgemeine Zivilrecht umfasst weite Teile des Rechts. Hier geht es beispielsweise um Fragen des Kaufrechts, aber auch die Miete sowie der Werkvertrag sind letztlich Rechtsbereiche, die (auch) dem allgemeinen Zivilrecht zugeordnet werden können. Zudem sind hier Rechtsfragen wie Abtretung, Aufrechnung, Rücktritt vom Vertrag usw. erfasst.

Ich berate Sie umfassend. Sollten Spezialkenntnisse – so z. B. im Recht der Gewerberaummiete, beim Bauvertrag nach VOB usw. – gefordert sein, so beziehe ich die hierfür notwendigen Rechtsexperten ein.

Eine Auswahl meiner Leistungen:
  • Prüfung von Verträgen im Hinblick auf ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken
  • Entwurf von Verträgen, ausgerichtet an Ihren Interessen
  • Prüfung spezifischer Rechtsfragen wie z. B. die Möglichkeit der Aufrechnung, der Entwurf einer
    Abtretungserklärung, die Prüfung von Fragen der Verjährung usw.