Straf-, Strafprozessrecht

Verteidigung ist ein mit juristischen Mitteln ausgetragener „Kampf“, nämlich ein Kampf um die Rechte des Beschuldigten im Widerstreit mit staatlichen Organen. Im Strafverfahren bringt der Staat gegen persönliche Freiheit und Vermögen des Einzelnen seine Machtmittel mit einer Wucht zum Einsatz wie in keinem anderen Bereich des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Hieraus erwächst die Spannung zu den Individualrechten und –interessen des Staatsbürgers.

In diesem Spannungsverhältnis liegt die Funktion der Strafverteidigung. Der Verteidiger ist Beistand des Beschuldigten. Strafverteidigung benötigt Fachkompetenz, die nur durch Spezialisierung zu leisten ist sowie langjährige praktische Erfahrung. Es geht nicht darum, einen Freispruch in einem gegen Sie geführten Strafverfahren zu erzielen, sondern vielmehr Ihnen ein rechtstattliches Verfahren zu ermöglichen. Dafür stehe ich.

Eine Auswahl meiner Leistungen:
  • Wirtschaft- und Steuerstrafrecht
  • Kapitalstrafrecht
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Jugendstrafrecht
  • Sexualstrafrecht
  • Vertretung der Nebenklage (Opferanwalt)
  • Zeugenbeistand
Kompetente Überzeugungsarbeit und gegebenenfalls kompromissloser Einsatz für den Mandanten im Strafverfahren zählt bei mir ebenso zum Selbstverständnis des modernen Strafverteidigers wie der ständige Blick auf wissenschaftliche, gesellschaftliche und gesetzgeberische Entwicklungen im Strafrecht. Hierbei wird auf Wunsch durch eine Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Detekteien eine optimale Lösungen für die Interessen meiner Mandantschaft erarbeitet.