Warum ist anwaltliche Beratung und Vertretung so wichtig?

Im Familienrecht sieht sich der Laie zwei Grundproblemen gegenüber, die ihm oftmals den Weg zu einer kosten- und nervenschonenden Lösung verbauen. Einerseits ist es für den Laien schwierig, sich treffsicher mit den rechtlichen Problemen im Familienrecht auseinanderzusetzen und dementsprechend rechtzeitig für die richtige Weichenstellung zu sorgen. Hinzu treten oftmals gut gemeinte, aber mitunter völlig falsche Ratschläge von Freunden. Andererseits gehören Auseinandersetzungen im Familienrecht zu den am emotionalsten geführten Streitigkeiten. Hierdurch wird der Blick weiter getrübt und sich nicht selten in eine Wunschlösung verrannt, die aber nicht durchsetzbar ist.

Deshalb ist es wichtig, möglichst frühzeitig einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Bereits zu Beginn eines Mandatsverhältnisses wird geklärt, welche Ziele des Mandanten durchsetzbar sind, wo Probleme auftreten können und welche Vorstellungen des Mandanten nicht umsetzbar sein werden. Insoweit kann ich auf eine langjährige Praxis und gute Erfahrungen zurückblicken.

Die anwaltliche Vertretung in Ihren familienrechtlichen Sachen garantiert Ihnen die Abwicklung der Angelegenheit unter Ausschaltung der Emotionen. Wo es erforderlich ist, werden rechtzeitig Verhandlungen mit der Gegenseite aufgenommen. Im Ergebnis liegt hierin in der Regel zugleich die kostengünstigste Variante, um Streitigkeiten einer Lösung zuzuführen. Mit zunehmender Zeitdauer ohne anwaltliche Begleitung können Problemlösungen schnell mit die Kosten übersteigenden empfindlichen wirtschaftlichen Nachteilen für Sie verbunden sein.

Gern stehe ich Ihnen in dieser schwierigen Lebensphase einer familiengerichtlichen Auseinandersetzung möglichst frühzeitig mit Rat und Tat zur Seite. Eine Beratung kann dabei durch mich zu allen denkbaren familienrechtlichen Fragestellungen erfolgen. Meine Kanzlei vertritt Mandanten bundesweit vor den Familiengerichten.

Eine Auswahl meiner Leistungen:
  • Beratung zu Eheverträgen, Gestaltung und Vorbereitung von Eheverträgen
  • Gestaltung und Fertigung von Verträgen für die nichteheliche Lebensgemeinschaft
  • Vorsorge- und Betreuungsverfügung, Patientenvollmacht
  • Auseinandersetzung von Miteigentum an einer Immobilie (z.B. bei Scheidung)
  • Beratung zu Unterhaltsfragen für minderjährige Kinder und volljährige Kinder
  • Beratung zu Fragen zum Trennungsunterhalt
  • Beratung zu Fragen zum Unterhalt nach Scheidung (Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen
    Krankheit, Altersvorsorgeunterhalt, Aufstockungsunterhalt, Befristung von Unterhalt)
  • Beratung zu Unterhaltsansprüchen der Eltern gegen ihre Kinder und deren Durchsetzung
  • Beratung zu Unterhaltsansprüchen gegen Erben des verstorbenen Unterhaltsschuldners und deren
    Durchsetzung
  • Scheidungsverfahren mit Folgesachen
  • Unterhaltsverfahren für minderjährige und volljährige Kinder
  • Unterhaltsverfahren zum Trennungsunterhalt
  • Unterhaltsverfahren zum nachehelichen Unterhalt (Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Krankheit,
    Altersvorsorgeunterhalt, Aufstockungsunterhalt, Befristung von Unterhalt)
  • Verfahren Hausratsauseinandersetzung und Wohnungszuweisung
  • Verfahren zum Versorgungsausgleich (isolierte Verfahren und innerhalb des Scheidungsverfahrens)
  • Verfahren zur elterlichen Sorge und zum Umgangsrecht
  • Auseinandersetzung des ehelichen Vermögens und Zugewinnausgleich
  • Verfahren zur Auseinandersetzung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
  • Vaterschaftsanfechtung und Vaterschaftsfeststellung
  • Gewaltschutzverfahren
  • Ersatzhaftung von Großeltern für Unterhaltszahlungen an ihre Enkelkinder
  • Klärung weiterer Rechtsprobleme, die in sachlichem oder rechtlichem Zusammenhang mit dem
    Familienrecht stehen (z.B. Rechtsfragen zum Erbrecht oder zum Gesellschaftsrecht)