Straf-, Strafprozessrecht
Verteidigung ist ein mit juristischen Mitteln ausgetragener „Kampf“, nämlich ein Kampf um die Rechte des Beschuldigten im Widerstreit mit staatlichen Organen. Im Strafverfahren bringt der Staat gegen persönliche Freiheit und Vermögen des Einzelnen seine Machtmittel mit einer Wucht zum Einsatz wie in keinem anderen Bereich des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Hieraus erwächst die Spannung zu den Individualrechten und –interessen des Staatsbürgers.
In diesem Spannungsverhältnis liegt die Funktion der Strafverteidigung. Der Verteidiger ist Beistand des Beschuldigten. Strafverteidigung benötigt Fachkompetenz, die nur durch Spezialisierung zu leisten ist sowie langjährige praktische Erfahrung. Es geht nicht darum, einen Freispruch in einem gegen Sie geführten Strafverfahren zu erzielen, sondern vielmehr Ihnen ein rechtstattliches Verfahren zu ermöglichen. Dafür stehe ich.
- Wirtschaft- und Steuerstrafrecht
- Kapitalstrafrecht
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Jugendstrafrecht
- Sexualstrafrecht
- Vertretung der Nebenklage (Opferanwalt)
- Zeugenbeistand