Arbeitsrecht

Dieses Rechtsgebiet „leidet“ unter einer kaum noch beherrschbaren Flut an gesetzlichen Regelungen und einhergehender Rechtsprechung. Arbeitsrecht ist eine Sache für Experten. Wer sich hier nicht bestens auskennt, ist verloren. In der Beratung von Arbeitgebern lege ich großen Wert auf die Vermeidung gerichtlicher Auseinander-setzungen. Wird mir eine solche durch eine Klage des Arbeitnehmers aufgezwungen, vertrete ich die Interessen des Arbeitgebers konsequent und immer auch an wirtschaftlichen Überlegungen ausgerichtet. Entscheidend ist der wirtschaftliche, nicht der rein rechtliche Erfolg! Arbeitnehmer suchen meinen Rat unter anderem in Kündigungsstreitigkeiten. Hier gilt mein besonderes Augenmerk der Sicherstellung des in den Arbeitsgesetzen vorgesehen Schutzes von Arbeitnehmerinteressen.

Eine Auswahl meiner Leistungen:
  • Abmahnung
  • Arbeitnehmerstatus
  • Arbeitsentgelt
  • Arbeitskampf
  • Arbeitsvertrag
  • Befristung von Arbeitsverhältnissen
  • Betriebsübergang (§ 613a BGB u.a.)
  • Betriebsverfassungsrecht (BetrVG u.a.)
  • Elternzeit
    Entgeltfortzahlung (EntgeltFG u.a.)
  • Gratifikation, Prämie, Sonderzahlung
  • Kündigung, Kündigungsschutz (KSchG u.a.)
  • Mitbestimmung des Betriebsrats/Betriebsvereinbarungen
  • Mutterschutz (MuSchG u.a.)
  • Schadensersatz
    Urlaub